Glossar → Verkehrsmittel
Verkehrsmittel sind die Gesamtheit der stationären oder mobilen sowie der materiellen oder immateriellen Arbeits- oder Produktionsmittel, welche die Bewegung von Personen, Gütern oder Nachrichten ermöglichen.[1]
Allgemeines
Verkehrsmittel im weiteren Sinne sind alle technischen oder organisatorischen Einrichtungen, die Personen, Gütern und Nachrichten helfen, Wegstrecken durch Ortsveränderung zu überwinden. Dazu benutzen Verkehrsmittel Verkehrswege wie Landwege (Fußverkehr, Straßen, Schienen), Wasserwege (Flüsse, Kanäle, Seewege) und Luftkorridore zu Verkehrszwecken. Zu den Verkehrsmitteln gehören stationäre Verkehrsanlagen (etwa Anlegestellen, Bahnhöfe, Häfen, Haltestellen, Lade- und Löschplätze), mobile Objekte wie Tragtiere, Fahrzeuge (Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Wasserfahrzeuge) und in der Intralogistik Transporthilfsmittel (Container oder Paletten).
Verkehrsmittel und Transportmittel werden zuweilen in der Fachliteratur als Synonyme angesehen, doch ihre Begriffsinhalte sind unterschiedlich. Transportmittel sind ausschließlich solche Verkehrsmittel, die dazu bestimmt sind, neben der Beförderung des Fahrzeugführers auch Güter- und Personentransport durchzuführen. Der Elektro-Tretroller ist beispielsweise ein Verkehrsmittel aber kein Transportmittel, da er ausschließlich den Fahrer transportieren darf. Ein Fuhrwerk mit Kutscher ist ein Transportmittel, wenn es auch Gepäck oder weitere Personen befördert, der Einspänner ist kein Transportmittel.
Nicht zu den Verkehrsmitteln gehören üblicherweise Fahrgeschäfte, Sportgeräte, Spielgeräte und Kinderspielzeug, selbst wenn man sich damit fortbewegen kann bzw. Güter oder Personen damit befördert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa die Gesetzeslage der Schweiz unterscheidet, ob Kinderspielgeräte (wie etwa Rollschuhe oder Inlineskates) als Spielzeug oder Verkehrsmittel gelten, je nachdem wie und wo sie eingesetzt werden. Als fahrzeugähnliche Geräte werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschließlich durch eigene Körperkraft angetrieben werden (Art. 1 Abs. 10 Verkehrsregelnverordnung). Dazu gehören insbesondere Trottinette, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, Einräder oder Kinderräder.[2]
Einzelnachweise
1. Eckehard Schnieder/Lars Schnieder, Verkehrssicherheit, 2013, S. 51
2. bfu, Ratgeber: Wo darf ich mit meinem Trotinett fahren und welche Verkehrsregeln sind anwendbar? Abgerufen am 2. Mai 2019
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Bild: „How and Why Library“ (USA, 1909), Eleanor Stackhouse Atkinson, Public domain, via Wikimedia Commons