Glossar → Verkehrsweg
Verkehrswege sind Wege, die dem öffentlichen Verkehr dienen.
Allgemeines
Der Verkehrsweg ist der ortsfeste Teil eines Verkehrssystems und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Ein Verkehrsweg kann sowohl künstlich angelegt werden als auch natürlich entstanden sein, wie zum Beispiel den Verkehr begünstigende oder ermöglichende Gegebenheiten wie Gebirgspässe, Durchgangstäler, Flüsse oder Seen. Künstlich angelegte Verkehrswege sind der Verkehrsführung dienende Bauwerke (Verkehrsbauwerk), die auch natürliche Hindernisse überwinden sollen. Insbesondere über Land sind Verkehrswege meist nicht nur festgelegte Routen, sondern auch künstliche Bauwerke. Sie umfassen einerseits Straßen und Wege aller Art, andererseits Schienenwege, einschließlich der sie begleitenden Bauwerke wie Bahnhöfe, Brücken, Tunnel oder Entwässerungsanlagen. Auf ihnen findet die Ortsveränderung von Personen und Gütern statt. In der verkehrsgeografischen Lehrmeinung sind zudem Leit-Sicherungsanlagen ein Teil der Verkehrswege. [1]
Beim Rechtsbegriff des Verkehrswegs steht der öffentliche Verkehr im Vordergrund. Der öffentliche Verkehr dient dem Transport von Personen (Personenverkehr) und Gütern (Güterverkehr). Verkehrswege bilden somit die Voraussetzungen aller beruflichen und privaten Transportdienstleistungen. [2]
Der Begriff des Transportwegs ist weiter gefasst und beinhaltet auch den Transport von Energie, Nachrichten oder Daten. Deshalb ist nicht jeder Transportweg auch ein Verkehrsweg.
Einzelnachweise
1. Helmut Nuhn/Markus Hesse: Verkehrsgeographie, Schöningh/Paderborn u. a., 2006, ISBN 3-8252-2687-5, S. 18.
2. Axel Schulz: Grundlagen Verkehr im Tourismus, 2014, S. 6.
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Bild: Talbrücke Eisenbach, Sebastian Terlfoth, Lizenz: CC-SA-3.0, Original: de.wikipedia.org/wiki/Datei:Talbrücke_Eisenbach.jpg