Glossar → Bahnhof
Ein Bahnhof (abgekürzt Bf oder Bhf, normalerweise ohne Punkt) ist eine Eisenbahnbetriebsanlage.
Definitionen und Benennungen
In Deutschland und Österreich ist ein Bahnhof immer Betriebsstelle und Zugmeldestelle. Bahnbetrieblich ist die Definition eines Bahnhofs in beiden Staaten ähnlich, in der Schweiz etwas anders:
- In Deutschland ist die Definition in § 4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) enthalten: „Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, überholen, kreuzen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.“
- Bahnhöfe können in Bahnhofsteile unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale Ne 14 gegeneinander abgegrenzt sein.[1]
- In Österreich lautet die Definition
- in § 11 Abs. 11 der Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung (EisbBBV): „Bahnhöfe sind Betriebsanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Zugfahrten beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als eisenbahnbetriebliche Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale oder die Trapeztafeln.“
- in § 2 Abs. 1 (a) Betriebsvorschrift der ÖBB: „Bahnhöfe sind Betriebsstellen, in denen Züge beginnen, enden, oder einander ausweichen können. Bahnhöfe werden von Einfahrsignalen oder Trapeztafeln begrenzt […]“[2]
- In der Schweiz wurde früher zwischen Bahnhof und Station im Sinne von zwei Größenklassen derselben Funktion (maßgebend waren die Verkehrspunkte) unterschieden. Heute werden die beiden Begriffe synonym verwendet, wobei sich der Begriff Bahnhof stärker durchsetzt.
Die Gesetzgebung verwendet die Begriffe schon lange synonym, meint damit aber die Zugangsorte für den Publikumsverkehr,[3] allenfalls den Güterverkehr. In der Fahrdienstsprache ist ein Bahnhof die „Anlage innerhalb der Einfahrsignale, wo solche fehlen innerhalb der Einfahrweichen, zur Regelung des Zugverkehrs und der Rangierbewegungen, meistens mit Publikumsverkehr.“ Dies schließt somit auch Güterbahnhöfe, Rangierbahnhöfe und Dienststationen mit ein.
- Umgangssprachlich bezeichnet Bahnhof
...
- eine Anlage, an der Reisende Züge besteigen oder verlassen dürfen (das schließt also Haltepunkte und Haltestellen mit ein) bzw. Züge be- oder entladen oder neu zusammengestellt oder umgruppiert werden,
- das Empfangsgebäude (Deutschland) bzw. Aufnahmegebäude (Schweiz und Österreich) oder
- die Gesamtheit aus Bahnanlagen und Empfangsgebäude, für die der Bahnhofsbetreiber das Hausrecht besitzt.
Ähnliche Definitionen sind auch in Mittel- und Osteuropa, auf dem Balkan, in Skandinavien und in Russland verbreitet.[4] Anderswo gibt es oft keine Entsprechung eines Bahnhofs, sondern es wird sich an den völlig anderen Grundsätzen der britischen oder nordamerikanischen Bahnen orientiert.[4]
In Großbritannien gibt es Station Limits, die vom ersten Hauptsignal eines Stellwerks (Home Signal) bis zum darauffolgenden Blocksignal („Section Signal“). Dies gibt es jedoch nur bei Strecken ohne selbsttätigen Streckenblock (Track Circuit Block).[5] Auf anderen Strecken gibt es keine Unterscheidung zwischen freier Strecke und Betriebsstellen.[4]
Im stark durch Timetable and Train Order geprägten Nordamerika gibt es Interlocking Limits, die jeweils einen Weichenbereich umfassen und von den sie deckenden Hauptsignalen (die hier jedoch – abgesehen von modernen Strecken mit Centralized Traffic Control – nur die Fahrstraßenfestlegung und teilweise die Zugfolge, aber nicht die Zugreihenfolge regeln) begrenzt werden. Außerdem gibt es Yards, was in etwa den deutschen Nebengleisen oder Nahbedienbereichen entspricht, und Yard Limits, innerhalb derer ohne Zustimmung des Dispatchers auf durchgehenden Hauptgleisen rangiert werden darf.[6]
Bahnhof und Haltepunkt
Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist in Deutschland eine Zugangsstelle ohne Weiche kein Bahnhof im betrieblichen Sinne, sondern ein Haltepunkt. Bei einer teilweisen Streckensperrung wird in den meisten Fällen der Verkehr auf der Schiene bis zum nächstgelegenen Bahnhof aufrechterhalten, da die Züge an Haltepunkten in der Regel nicht ohne vergleichsweise aufwändige Änderungen der Sicherungsanlagen, insbesondere des Streckenblocks wenden können.
Dem deutschen Haltepunkt entspricht annähernd die österreichische Haltestelle.
In Deutschland wiederum ist eine Haltestelle der Eisenbahn ein Haltepunkt, der mit einer Abzweigstelle oder einer Anschlussstelle zusammenfällt. Diese Definition hat aber praktisch keine Bedeutung mehr.
Es gibt Bahnhöfe, die keine Reisendenzugangsstellen sind. Neben Güterbahnhöfen handelt es sich dabei um Bahnhöfe, die ausschließlich eisenbahnbetrieblichen Funktionen dienen, insbesondere der Zugbildung und Auflösung von Zügen, der Zugkreuzung und dem Überholen von Zügen. Dient ein solcher Bahnhof auf Grund der Fahrplanlage vornehmlich einer dieser Funktionen, werden diese als Betriebsbahnhof, speziell Rangierbahnhof oder Überholbahnhof bezeichnet.
Bei U-Bahnen wird im Allgemeinen nicht zwischen Bahnhöfen und Haltepunkten unterschieden.
Einzelnachweise
1. Kapitel 408.2101A01: Richtlinie. DB Netz, 15. Dezember 2019, abgerufen am 28. Januar 2023.
2. Betriebsvorschrift der ÖBB (DV V3): § 2 Begriffe (1) (a)
3. So lautet Art. 23 des Eisenbahngesetzes, die erste Stelle, an der das Wort auftaucht: „Das Eisenbahnunternehmen kann Vorschriften über die Benützung des Bahnhofgebiets erlassen, um den ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.“ Die Eisenbahnverordnung (EBV, SR 742.141.1) verwendet nur den Begriff Station, beispielsweise in Art. 18 „Raum für Reisende in Stationen“ und im 5. Abschnitt „Stationen“, ohne jedoch den Begriff näher zu definieren. Das Personenbeförderungsgesetz und seine Verordnung verwendet den Begriff Stationen für kommerzielle Haltepunkte und sagt in Art. 2 „In diesem Gesetz […] gelten als ‚Stationen‘ auch Bahnhöfe, Haltestellen, Schiffs- und Seilbahnstationen […]“. Die Verordnung über die geografischen Namen definiert in Art. 3 „Stationen: Bahnhöfe, Stationen, einschließlich Tal-, Berg- und Zwischenstationen, sowie Haltestellen aller regelmäßigen, der Personenbeförderung dienenden Fahrten nach Artikel 1 Absatz 2 der Fahrplanverordnung vom 25. November 1998“.
4. Jörn Pachl: Systemtechnik des Schienenverkehrs: Bahnbetrieb planen, steuern und sichern. 7. Auflage. Springer Science+Business Media, 2013, ISBN 978-3-8348-2586-5, 1.3.5 Abweichende Begriffswelten im Ausland, S. 16–19, doi:10.1007/978-3-8348-2587-2
5. Rail Safety and Standards Board (Hrsg.): Glossary of Signalling Terms. Railway Group Guidance Note GK/GN 0802. Issue One, April 2014, C2 Main glossary of terms (britisches Englisch, rssb.co.uk [PDF; 288 kB; abgerufen am 18. Januar 2017]). Glossary of Signalling Terms (Memento vom 18. Januar 2017 im Internet Archive)
6. Jörn Pachl: Übertragbarkeit US-amerikanischer Betriebsverfahren auf europäische Verhältnisse. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Band 50, Nr. 7/8. Hestra, Juli 2001, S. 452–462 (britisches Englisch, http://www.america-n.de/Tipps_TWC/ETR_0701.pdf america-n.de [PDF; 671 kB; abgerufen am 18. Januar 2017]).
Dieser Text basiert auf dem Artikel Bahnhof aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung).
In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Bild: „Basel SBB Bahnsteighalle mit TGV und SBB EW IV“ (2012), Joachim Kohler, Bremen, Creative-Commons-Lizenz - Namensnennung (CC BY-SA 4.0 Deed), via Wikimedia Commons