Glossar → Löschplatz (Ladeplatz)
Der Löschplatz (oder Löschungsplatz; englisch unloading berth) ist in der Binnen- und Seeschifffahrt der Ort, an welchem das Frachtgut eines Handelsschiffes entladen wird. Komplementärbegriff ist der Ladeplatz.
Allgemeines
Das Löschen von Schiffen ist ein Vorgang, der sich auf das Entladen der Schiffsladung bezieht. Der Löschplatz ist ein „Platz am Ufer, wo man Güter aus einem Schiff löschen, herausnehmen und an Land bringen kann; zuweilen versteht man auch den Bestimmungsort des Schiffes darunter“.[1] Der Löschplatz ist eine bestimmte Stelle im (Lösch-)Hafen, die das Schiff bei der Ankunft anzusteuern hat. Er ist von großer Bedeutung, weil er zwischen dem Verkäufer (Exporteur) und dem Empfänger (Importeur) im Frachtvertrag (Schiffsfrachtvertrag) und den Lieferbedingungen vereinbart werden muss und der Empfänger sich bei der Ablieferung hieran orientieren kann. Ortsüblicher Löschplatz ist derjenige, an den die Ladung aufgrund des Frachtvertrags, des Konnossements oder der Anweisung des Abladers abgeliefert werden soll.[2] Der Kai ist ortsüblicher Lade- und Löschplatz.
Einzelnachweise
1. J. Friedrichson, Schifffahrts-Lexikon, 1879, S. 192f.
2. Hans Jürgen Schaps/Georg Abraham (Hrsg.), Das deutsche Seerecht, Band II: Seehandelsrecht (§ 474–905), 1962, S. 395, Anm. 9
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