Glossar → Schienengüterverkehr
Als Schienengüterverkehr (SGV), auch Eisenbahngüterverkehr genannt, werden Verkehrsleistungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen im Güterverkehr bezeichnet.
Definition
Der Schienengüterverkehr umfasst im Kernbereich die kommerziellen Verkehrsleistungen von Güterzügen. Neben dem eigentlichen Transport kommen vor- und nachbereitende Abläufe und Prozesse hinzu, wie die Verladung der Güter auf den Verkehrsträger Schiene. Ebenso sind Umgruppierungsprozesse (Rangieren, Umschlag) während des Transports Teil des Schienengüterverkehrs.
Zu den Besonderheiten des Schienengüterverkehrs gehört es, dass neben den klassischen Akteuren im Güterverkehr, dem Güterversender, dem Spediteur und dem Güterempfänger, aufgrund der Systemeigenschaften Infrastrukturunternehmen stark am Produktionsprozess und an der Produktionsqualität beteiligt sind. Hierbei sind oft mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen beteiligt, die u. a. Bahnstrecke, Güterbahnhöfe, Gleisanschlüsse, Umschlagbahnhöfe, Rangierbahnhöfe usw. betreiben.
Nicht zum Güterverkehr zählt der Transport von Gepäck oder Fahrrädern in Personenzügen oder von Automobilen in Autoreisezügen, da der Hauptzweck hier die Beförderung des Fahrgastes ist und er selbst für den An- und Abtransport sorgt.
Zum Gütertransport zählen jedoch die Rollende Landstraße und reinen Autotransporte. Bei begleiteten Rollenden Landstraßen fahren zwar Lkw-Fahrer in Begleitwagen im Zug mit, diese Beförderung wird jedoch nachrangig zum kommerziellen Hauptzweck eingestuft.
Eine weitere Mischform stellen Post- und Paketsendungen dar, die in Personenzügen von Kurierdiensten transportiert werden. Dieser Transport kann dem Zweck entsprechend als Gütertransport eingestuft werden, wobei die Transportmenge nach Einstellung der eigenständigen Bahnpostwagen in Personenzügen mittlerweile gering ist. Dieses Transportverfahren wird unter anderem von time:matters mit dem ic:kurier realisiert.
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Bild: Rangierbahnhof Seelze, Ingo Rickmann, IMGP1384 - Seelze - Bahnhof - 20050424, CC BY-SA 3.0