Glossar
→ Eisenbahnverkehrsunternehmen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem europäischen Eisenbahnrecht, der durch nationale Gesetze konkretisiert wird, namentlich im
- deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993;
- schweizerischen Eisenbahngesetz (EBG) vom 20. Dezember 1957 in der ab 1. Januar 2010 gültigen Fassung.
Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Eisenbahnunternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nach deutschem AEG, Infrastrukturbetreiberinnen nach schweizerischem EBG).
EVU verkehren auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Sie können parallel auch deren Funktion haben, hierbei sind jedoch für nicht ausschließlich regional tätige Unternehmen Entflechtungsvorgaben aus dem Eisenbahnregulierungsrecht (vgl. in Deutschland Eisenbahnregulierungsgesetz) zu beachten. Das europäische Recht sieht vor, dass sich der Netzzugang für EVU auch auf Infrastrukturen in anderen Ländern erstrecken kann. Dafür ist aber eine durch die Europäische Eisenbahnagentur erteilte Sicherheitsbescheinigung erforderlich.
In Deutschland gibt es mittlerweile 452 öffentliche und 149 nichtöffentliche EVU (Stand: 22. September 2021)[1]. Neben den DB-AG-eigenen EVU sind in den letzten Jahren immer mehr so genannte „Dritte“ (Nichtbundeseigene Eisenbahnen) auf dem Schienennetz der DB Netz und anderen EIU unterwegs. Hauptsächlich im Nahverkehr und im Güterverkehr gewinnen die Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn. Nach Angaben der Deutschen Bahn befahren rund 135 Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr das Schienennetz von DB Netz.[2] Insgesamt fahren 395 Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz der DB (Stand: Mai 2013)[3].
In der Schweiz existieren derzeit 39 Unternehmen, die eine Netzzugangsbewilligung besitzen, und drei Unternehmen, die mit einer ausländischen Bewilligung Transitrechte beanspruchen. Weitere 44 EVU benötigen heute keine Netzzugangsbewilligung, da sie nur auf ihrer eigenen Infrastruktur verkehren.
Einzelnachweise
1. Eisenbahnunternehmen, auf eba.bund.deabgerufen am 4. Oktober 2021
2. Deutsche Bahn AG (Hrsg.): Deutsche Bahn und Bundesnetzagentur verständigen sich über Weiterentwicklung des Stationspreissystems. Presseinformation vom 3. September 2012.
3. Peter Thomas: Schnell und pünktlich. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. 14. Mai 2013, S. V13 (faz.net).
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