Glossar → Passagier
Ein Passagier (oder Fahrgast; von französisch passager, „gehen, überschreiten“, französisch passajour, „Reisender“; ursprünglich aus lateinisch passus, „Klafter, Schritt“[1]) ist eine Person, die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Transportmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.
Allgemeines
Als Transportmittel kommen Eisenbahn, Flugzeug, Kraftfahrzeug (z. B. Taxi oder Omnibus) oder Schiff in Betracht. Entsprechend heißen die Passagiere hier Fahrgast (Eisenbahn, Taxi), Flugpassagier, Reisender (Bus) oder Schiffspassagier. Sie stellen zusammen mit der Besatzung (fliegendes Personal, Schiffsbesatzung) den Auslastungsgrad des Transportmittels dar. Für betriebswirtschaftliche Zwecke werden beim Auslastungsgrad meist lediglich die (zahlenden) Passagiere berücksichtigt. Passagiere können zwischen Linien- und Charterverkehr wählen. Erscheinen gebuchte Passagiere unangekündigt nicht zur Abfahrt oder zum Abflug, so werden sie englisch No-shows genannt.[2]
„Blinder Passagier“ (englisch stowaway) sind Fahrgäste, die unbemerkt und ohne Bezahlung das Erschleichen von Leistungen verwirklichen und sich dabei nach § 265a StGB strafbar machen.
Einzelnachweise
1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 361
2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Management, 2013, S. 426
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